Pfarrheimvermietung

Unsere Pfarrheime und deren Außenbereiche sind zur Zeit (für kirchliche, Dritt- oder Privat-Nutzer) wieder für alle Aktivitäten und Angebote geöffnet.

Die Kirchengemeinde möchte - trotz Aufwand, Betriebskosten und auch manchmal Ärger mit Nachbarn - aus dem sozialen Aspekt (Treffpunkt/ Gemeinschaft) heraus weiter Räume für private Feierlichkeiten (in der Regel Familienfeiern) vermieten. Kirchliche Nutzungen haben aber Vorrang in der Wertschätzung und Terminberücksichtigung.

Es gelten u.a. ab 01.01.2015 folgende Regelungen: Eine verbindliche Zusage für Vermietungen erfolgt für die Pfarrheime Baesweiler und Setterich 3 Monate (nur für Hochzeiten und Kinderkommunionen 6 Monate) vor Veranstaltung durch Zusendung des Vertrages (kirchlicherseits) und Überweisung der Zahlungen (mieterseits). Dabei können erst nach Planung der kirchlichen Nutzungen ab Januar verbindliche Aussagen für das Jahr getroffen werden. In den kleinen Gemeinden gelten die doppelten Fristen (6/12 Monate) Diese Regelung dient kirchlichen Veranstaltungen. „Abonnierte“ Termine sind unzulässig. Jede Anfrage muss neu eingereicht werden. Es wird versucht, einen Ausgleich zwischen den verschiedenen Mieterinteressen ist zu schaffen.

Pfarrheim St. Andreas (c) Mionskowski

In den Sommerferien und vom 3. Adventswochenende bis einschl. Neujahr wird nicht vermietet. Das gilt ebenso für Vorabende kirchlicher Feiertage sowie an Ostern, Fronleichnam, Christi Himmelfahrt, Allerheiligen und Pfingsten. An Jugendliche oder junge Erwachsene bis 25 Jahren wird nicht mehr (auch nicht mit Unterschrift oder bei Dabeisein der Eltern) vermietet. Als Ausnahme gelten Jugendliche, die selber oder deren Eltern kirchlich engagiert sind, für ihre privaten Familienfeiern. Diese können frühzeitig eine Anfrage (Vordruck bei Frau Merkel) mit entsprechenden. Angaben stellen. Zur Schonung der Nachbarn sollen solche Veranstaltungen nach Möglichkeit auf 1 x monatlich reduziert sein. (gegebenenfalls Ersatztermin zum Wunschtermin) Diese Vermietungen erfolgen zu gesonderten Konditionen.

Alle Vertragstexte werden angeglichen, Musikanlagen und Wlan werden nicht angeboten. Zeitgleiche Vermietungen und an zwei aufeinanderfolgenden Tagen finden nicht mehr statt; mehrere (größere) Veranstaltungsräume für die gleiche Veranstaltung werden nicht vermietet, um ein „Durchfeiern“ durch die Häuser zu vermeiden. Negative Erfahrungen können zum Ausschluss bei zukünftigen Vermietungen führen. Kautionen werden in Zukunft stringenter zur Steuerung und Vermeidung von Vandalismus Schäden und zur Vermeidung von Lärmbelästigung einbehalten. Die Höhe der Kautionen in der fusionierten Kirchengemeinde (KG) wird angepasst. Nutzer sind verpflichtet, Mängel an der Mietsache nach Schlüsselübergabe und noch vor Veranstaltung dem Vertreter der KG anzuzeigen.

Der Kirchenvorstand bittet um Verständnis für die getroffenen Regelungen. Er bittet insbesondere darum, zu akzeptieren, dass die örtlich jeweils zuständigen Personen, diese Regelungen anwenden und damit nur ihre Aufgabe erfüllen. Feiern Sie bitte in diesem Sinne ! Der Kirchenvorstand Nachstehend finden Sie die Kontaktdaten zu den jeweiligen Pfarrheimen:


Baesweiler, Im Sack 3: Saal bis ca. 120 Personen

Setterich, An der Burg 1a: Saal bis ca. 100 Personen, Keller bis 50 Personen

Loverich, Beggendorfer Str. 2, Saal bis ca. 100 Personen

Puffendorf, Jan-van-Werth-Straße 2a Saal bis ca. 30 Personen

Hausmeister Roberto Tonello 11512/9705586

 

Oidtweiler, Bahnhofstraße 2 Saal bis ca. 50 Personen Kontakt: Herr Willi Mandelartz Tel. 02401/2171