Pfarrheimvermietung

Die Kirchengemeinde St. Marien verfügt über mehre Räume, die auch für die außerkirchliche Nutzung gut geeignet sind und wir wissen darum, dass es im Baesweiler Stadtgebiet ein Mangel an geeigneten und bezahlbaren Räumlichkeiten für diverse Feiern besteht. Unsere Räume werden allerdings durch Kirchensteuermitteln er- und unterhalten. Daher stellen wir diese Räume ausschließlich für unsere Gemeindemitglieder (und in ökumenischer Verbundenheit natürlich auch für die Mitglieder der Ev. Kirchengemeinde Baesweiler-Setterich-Siersdorf) - trotz Aufwand, Betriebskosten und auch manchmal Ärger mit Nachbarn - aus dem sozialen Aspekt (Treffpunkt/ Gemeinschaft) heraus weiterhin für private Feierlichkeiten (in der Regel Familienfeiern) für Vermietungen zur Verfügung. Kirchliche Nutzungen haben aber Vorrang in der Wertschätzung und Terminberücksichtigung.

 

Es gelten u.a. ab 01.07.2024 folgende Regelungen:

 

Eine verbindliche Zusage für Vermietungen erfolgt  für die Pfarrheime Baesweiler und Setterich 3 Monate (nur für Hochzeiten und Kinderkommunionen 6 Monate) vor Veranstaltung durch Zusendung des Vertrages (kirchlicherseits) und  Überweisung der Zahlungen (mieterseits). Dabei können erst nach Planung der kirchlichen Nutzungen ab Januar  verbindliche Aussagen für das Jahr getroffen werden. In den kleinen Gemeinden gelten die doppelten Fristen (6/12 Monate) Diese Regelung dient kirchlichen Veranstaltungen. „Abonnierte“ Termine sind unzulässig. Jede Anfrage muss neu eingereicht werden. Es wird versucht, einen Ausgleich zwischen den verschiedenen Mieterinteressen ist zu schaffen.

 

In den Sommerferien und vom 3. Adventswochenende bis einschl. Neujahr wird nicht vermietet. Das gilt ebenso für Vorabende kirchlicher Feiertage sowie an Ostern,  Fronleichnam, Christi Himmelfahrt, Allerheiligen und Pfingsten.

 

Alle Pfarrheime werden auch zur Kinderkommunion  vermietet.

 

An Jugendliche oder junge Erwachsene bis 25 Jahren wird nicht mehr  (auch nicht mit Unterschrift oder bei Dabeisein der Eltern) vermietet.

 

Als Ausnahme gelten Jugendliche, die selber kirchlich engagiert sind, für ihre privaten Familienfeiern. Diese können frühzeitig eine  Anfrage mit entsprechenden Angaben stellen. Diese Vermietungen erfolgen zu gesonderten Konditionen.

 

Alle Vertragstexte werden angeglichen, Musikanlagen und Wlan werden nicht angeboten.

 

Zeitgleiche Vermietungen und an zwei aufeinanderfolgenden Tagen finden nicht mehr statt; mehrere (größere) Veranstaltungsräume für die gleiche Veranstaltung werden nicht vermietet, um ein „Durchfeiern“ durch die Häuser zu vermeiden.

 

Negative Erfahrungen können zum Ausschluss bei zukünftigen Vermietungen führen.

 

Kautionen werden in Zukunft stringenter zur Steuerung und Vermeidung von Vandalismus Schäden und zur Vermeidung von Lärmbelästigung einbehalten. Die Höhe der  Kautionen in der fusionierten Kirchengemeinde (KG) wird auf 250,00 Euro angepasst.

 

Nutzer sind verpflichtet, Mängel an der Mietsache nach Schlüsselübergabe und noch vor Veranstaltung dem Vertreter der KG anzuzeigen.

 

Der Kirchenvorstand bittet um Verständnis für die getroffenen Regelungen. Er bittet insbesondere darum, zu akzeptieren, dass die örtlich jeweils zuständigen Personen, diese Regelungen anwenden und damit nur ihre Aufgabe erfüllen.

 

Feiern Sie bitte in diesem Sinne!

 

Der Kirchenvorstand

 

 

Nachstehend finden Sie die Kontaktdaten zu den jeweiligen Pfarrheimen:

 

Baesweiler, Im Sack 3:

Saal         bis ca. 120 Personen

 

Setterich, An der Burg 1a:

Saal         bis ca. 100 Personen

Keller              bis         50 Personen

 

Loverich, Beggendorfer Straße 2

Saal         bis ca. 100 Personen

 

Puffendorf, Jan-van-Werth-Straße 2a

Saal         bis ca. 30 Personen

 

Kontakt:   Herr Tonello

Montag – Freitag, 07.00 – 13.00 Uhr

Tel. 0151-29705586 oder

hausmeister@st-marien-bw.de

 

 

 

Oidtweiler, Bahnhofstraße 2

Saal         bis ca. 50 Personen

Kontakt:   Herr Willi Mandelartz

                Tel. 02401/2171vv

 

Pfarrheim St. Andreas (c) Mionskowski