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Das Bistum Aachen ruft Betroffene sexualisierter Gewalt auf, sich zu melden

Betroffene von sexueller Gewalt durch den mutmaßlichen Täter August Peters werden gebeten, sich zu melden

(c) Igor Shalyminov via unsplash.com
Datum:
Do. 19. Okt. 2023
Das Bistum Aachen bittet, dass sich Betroffene sexualisierter Gewalt melden in Zusammenhang mit einem der oben beschriebenen Priester. Betroffene, Zeitzeugen und alle, die zur Aufklärung beitragen können, können sich an die Hotline des Bistums Aachen wenden. Die entsprechende Telefonnummer und Angaben zur Erreichbarkeit finden Sie am Ende des Aufrufs.
 
Weihbischof August Peters – mutmaßlicher Täter
Gegen den 1931 geborenen Weihbischof August Peters ist dem Bischof von Aachen seit dem Jahr 2020 eine Beschuldigung sexualisierter Gewalt gegen Minderjährige/Schutzbefohlene bekannt. Sie bezieht sich auf die 1970er- und 1980er-Jahre. In diesem Zeitraum war August Peters Titularpfarrer von St. Hubert, Willich-Schiefbahn, Pfarrer von Liebfrauen, Krefeld und Weihbischof. Von 1958 bin 1963 war August Peters Kaplan in St. Andreas Setterich.

 

Sollten Sie in diesem oder einem anderen Fall betroffen sein oder Angaben dazu machen können, nehmen Sie gerne Kontakt mit der Hotline des Bistums auf:

Hotline des Bistums Aachen 0241 452-225

oder nutzen das Online-Formular unter www.missbrauch-melden.de

Die Hotline ist montags, dienstags, mittwochs und freitags von 9:00 bis 16:00 Uhr erreichbar. Donnerstags von 16:00 bis 20:00 Uhr.

Ihre Angaben werden vertraulich behandelt und es stehen Ihnen geschulte Kontaktpersonen zur Seite.

Hinweis:

Dieser Aufruf enthält die dem Bistum Aachen Stand 30. September 2023 zur Person be- kanntgewordenen Beschuldigungen.
Diese basieren entweder auf den rechtskräftigen Feststellungen eines weltlichen oder kirchlichen Gerichts; dann wird die Bezeichnung „Täter“ verwandt.

Sofern gegen die Person mindestens ein positiv beschiedener Antrag auf Anerkennung des Leids wegen des Zufügens sexualisierter Gewalt gegen Minderjährige oder Schutzbefohlene als plausibel bewertet wurde, wird der Beschuldigte als „mutmaßlicher Täter“ bezeichnet. Grund dafür ist, dass derartige Beschuldigungen nicht mit der erforderlichen Gewissheit fest- stehen, um den Beschuldigten als „Täter“ bezeichnen zu können